Muß man für Binäre Optionen Steuern zahlen?
Der
Handel mit Binären Optionen
wird für Trader immer interessanter, weil hiermit sehr hohe Gewinne in kürzester Zeit erzielt werden können. Jedoch gibt es bisher für die Gewinne aus dem Handel mit Binären Optionen, keine festgelegte gesetzliche Regelung für die Gewinnbesteuerung, da noch nicht geklärt ist, ob es sich hierbei evtl. um Glücksspiel handelt. Wenn es sich beim Handel mit binären Optionen um Gewinne aus Glücksspielen handeln würde, wären die Gewinne steuerfrei.
Leider tendiert der Gesetzgeber eher dahin, dass dies nicht der Fall ist, da der Trader eine regelmäßige Gewinnerzielung beabsichtigt. Diese Regelmäßigkeit der Gewinnerzielung trägt dazu bei, dass man
Binäre Optionen Gewinne versteuern
muss, da sie den klassischen Optionen ähneln, bei denen eine Versteuerung der Gewinne gesetzlich geregelt ist.
Gibt es spezielle Binäre Optionen Steuern?
Es gibt zwar keine spezielle binäre Optionen Steuer, aber es sollte davon ausgegangen werden, dass man binäre Optionen trotzdem versteuern muss, da es sich um ein Finanzprodukt handelt und hier dann
die allgemeine Abgeltungssteuer
erhoben wird.
Sobald ein Gewinn erzielt wird, entsteht auch eine Steuerpflicht. Binäre Optionen werden in Deutschland als Kapitalanlage gesehen und mit einer Abgeltungssteuer von 25 % belegt.
Auch im Nachbarland muss man
Binäre Optionen versteuern.
Österreich passte seinen Steuersatz von 22 % am 1. April 2012 der deutschen Abgeltungssteuer an und erhebt seit dem ebenfalls 25 % Steuern.
Kann man Binäre Optionen Steuern vermeiden?
Fast alle Broker agieren vom Ausland her und kooperieren nicht mit den deutschen Finanzbehörden, so wie es die deutschen Kreditinstitute handhaben, die anfallende Erträge direkt an das Finanzamt abführen. Da liegt der Gedanke nahe, eine Besteuerung zu umgehen und sich die Erträge steuerfrei aus dem Ausland überweisen zu lassen. Da die Vernetzung der Kreditinstitute und der Finanzämter in Europa jedoch inzwischen sehr eng ist, wäre eine solche Praktik eher nicht empfehlenswert. Es muss zwar keine sofortige Steuerabführung erfolgen, aber trotzdem sollten Trader natürlich Gewinne in der Einkommenssteuererklärung angeben.
Binäre Optionen Gewinne in der Steuererklärung angeben
Alle Erträge aus Kapitalanlagen müssen in der Steuererklärung aufgeführt werden. Damit aber nicht zu viele Steuern auf den Gewinn für binäre Optionen gezahlt werden, sollten die Kontoauszüge mit eingereicht werden. Es werden 25 % Abgeltungssteuern vom Saldo der Gewinne und Verluste einbehalten. Falls ein Minussaldo entstanden sein sollte, kann er als Verlustvortrag in die Steuererklärung des nächsten Jahres übernommen werden. Wenn im nächsten Jahr ein Plussaldo entstanden sein sollte, wird der Verlustvortrag davon abgezogen.
Beispiel beim Binäre Optionen versteuern aus der Praxis:
- Wenn die Gewinne beispielsweise bei 3.000,– € lagen, die Verluste aber bei 4.000,– €, beträgt der Verlustvortrag 1.000,– €.
- Wenn im Jahr darauf die Gewinne wieder bei 3.000,– € liegen, die Verluste aber nur bei 1.000,– €, wird der Verlustvortrag von 1.000,– € hinzu gerechnet, so dass die Verluste bei 2.000,– € liegen.
- Vom Gewinn von 3.000,– € werden dann 2.000,– € abgezogen und es werden nur auf 1.000,– € Abgeltungssteuern von 25 % in Höhe von 250,– € einbehalten.
Für das Traden bzw. Binäre Optionen Steuern zahlen ist aber eher nicht in Mode. Uns sind keinerlei Fälle bekannt, wo ein Trader ein Problem mit dem Finanzamt bekam, weil er beim Binäre Optionen Gewinne versteuern, geschummelt hat und ebenso ist uns kein Fall bekannt, wo ein Anbieter für Binäre Optionen ,einen Trader an das Finanzamt gemeldet hat. Hier trifft wohl die alte Weisheit zu… „wo kein Kläger, da kein Richter“ oder auch „jeder ist seines eigenen Glückes Schmied“.