WAs genau besagt dieser neue Vertrag?
update zu meinem letzten post: roxy palace ladbrokes haben mich zwar anmelden lassen aber spätestens ab der Einzahlung hieß es ich bin nicht zugelassen echt geil
aber bei betfair über agenten geht es.. fragt sich wie lange
Wir haben gerade mit Europa Casino geschnackt und die werden erstmal nichts ändern. Gleiches gilt für Casino Tropez. Sie haben uns einen Link zu dem neuen Gesetzesentwurf gegeben. Wir kopieren den hier mal rein.
Gemeinsame Leitlinien der obersten Glücksspielaufsi chtsbehörden der Länder in Be zug auf Angebote von virtuellen Automatenspielen 1 und Online-Poker 2 auf Grundlage des Umlaufbeschlusses der Chefinnen u nd Chefs der Staats- und Se- natskanzleien vom 8. September 2020 Vom 30. September 2020 Allgemeine Erwägungen Die Veranstaltung, Vermittlung oder Bewerbung von G lücksspielen im Internet ist gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) verb oten. Ausnahmsweise können der Eigen- vertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie di e Veranstaltung und Vermittlung von Sport- und Pferdewetten im Internet erlaubt werden (§ 4 Ab s. 5 GlüStV). Zur Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV haben die Glücksspielaufsichtsbehörden n ach § 9 Abs. 1 GlüStV darauf hinzuwir- ken, dass unerlaubtes Glücksspiel unterbunden wird. Hierzu können sie gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV die Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von unerlaubtem Glücks- spiel untersagen. Im Rahmen dieser Ermessensausübun g wird bereits heute zwischen Sach- verhalten unterschieden, die aufgegriffen werden, u nd Sachverhalten, die zunächst nicht auf- gegriffen werden. Mit Blick auf die sich zum 1. Juli 2021 voraussicht lich ändernde Rechtslage gehören in der Regel gegenwärtig noch nicht erlaubnisfähige Angebo te – der Eigenvertrieb und die Veran- staltung – von virtuellen Automatenspielen und Onli ne-Poker zu den Sachverhalten, die im glücksspielrechtlichen Vollzug nicht aufgegriffen w erden, wenn sie die nachfolgenden, vom Länderkreis als technisch umsetzbar anerkannten Anf orderungen erfüllen. 1. Allgemeine Anforderungen Bis zum 15. Oktober 2020 sind die folgenden allgeme inen Anforderungen umzusetzen: a) Der Anbieter hat einen Sitz in einem Mitgliedsta at der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen W irtschaftsraum. b) Das Glücksspielangebot ist in deutscher Sprache darzustellen. c) Der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Sp ieler wird durch Identifizierung und Au- thentifizierung sichergestellt. Zu beachten sind di e Vorgaben gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 und 4 GlüStV nach Maßgabe des Papiers „Internetanforderun gen nach § 4 Abs. 5 –Eckpunkte- papier (Stand 08.08.2018)“ der obersten Glücksspiel aufsichtsbehörden der Länder. Der Ausschluss gesperrter Spieler ist über ein eige nes, anbieterbezogenes Spielersperr- system vorzuhalten. 1 Virtuelle Automatenspiele sind im Internet angebot ene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele. V irtu- elle Automatenspiele, die herkömmlich in Spielbanke n veranstalteten Tischspielen mit Bankhalter, insbe son- dere Roulette, Black Jack oder Baccara entsprechen, sind davon nicht erfasst. 2 Online-Poker sind Varianten des Pokerspiels ohne B ankhalter, bei denen verschiedene natürliche Person en an einem virtuellen Tisch gegeneinander spielen.
2 d) Jedem Spieler ist ein anbieterbezogenes Spielkon to zur Verfügung zu stellen. Die Ermög- lichung der Spielteilnahme ohne Spielkonto ist unzu lässig. Zur Einrichtung des Spielkontos hat sich ein Spieler mit Angaben zu Vornamen, Nachn amen, Geburtsnamen, Geburtsda- tum, Geburtsort und Wohnsitz beim Veranstalter oder Vermittler zu registrieren. Veranstal- ter und Vermittler, bei denen die Registrierung erf olgt, müssen die Richtigkeit der Angaben überprüfen. Die Überprüfung hat durch geeignete und zuverlässige Verfahren zu erfolgen. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der vorgenannte n Angaben ist die Spielteilnahme und die Auszahlung auf ein Zahlungskonto nach § 1 Abs. 17 des Zahlungsdiensteaufsichtsge- setzes unzulässig. Dem Spieler ist jederzeit die Mö glichkeit einzuräumen, das Spielerkonto unter Auszahlung des Restguthabens zu schließen. Ih m ist die Möglichkeit einzuräumen, eine Zahlungs-, Bank- und Kontoverbindung zur Ausza hlung des Restguthabens einzuge- ben. e) Anbieter dürfen unentgeltliche Unterhaltungsange bote, die mit Ausnahme des nicht zu ent- richtenden Entgelts und eines fehlenden Geldgewinns einem von ihnen veranstalteten o- der vermittelten öffentlichem Glücksspiel entsprech en oder diesen Glücksspielen nachge- bildet sind, nur Spielern anbieten, für die bei ihn en ein Spielkonto nach Maßgabe der Ziffer 1 d) eingerichtet ist. f) Zahlungen auf ein oder von einem Spielkonto dürf en ausschließlich von einem Zahlungs- konto nach § 1 Abs. 17 des Zahlungsdiensteaufsichts gesetzes, das auf den Namen des Spielers bei einem Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 N r. 1 oder 3 des Geldwäschegesetzes errichtet worden ist, geleistet werden. Die Beträge sind in Euro und Cent auszuweisen. Einzahlungen des Spielers müssen auf dem Spielkonto unmittelbar nach Eingang der Zahlung bei dem Veranstalter oder Vermittler gutges chrieben werden. Gewinne sind dem Spielkonto unverzüglich gutzuschreiben. Auszahlunge n sind mit der Anforderung der Aus- zahlung durch den Spieler unverzüglich abzuziehen. Auf Antrag der Spieler ist eine ge- ordnete Auflistung sämtlicher Transaktionen auf dem Spielkonto der vergangenen zwölf Monate unverzüglich kostenlos zur Verfügung stellen . g) Die Mittel, über die die Spieler auf dem Spielko nto verfügen, müssen auf einem verrech- nungsfreien Konto zur Verfügung stehen, das von den Eigenmitteln des Veranstalters zu trennen ist. h) Der Anbieter hat über die jeweils kumulierten Ei nsätze, Gewinne und Verluste der jeweils vorangegangenen 30 Tage zu informieren, und zwar na ch jeder Identifizierung und Au- thentifizierung sowie vor Beginn des Spiels, wenn s eit der letzten Information mehr als 24 Stunden vergangen sind. Eine Spielteilnahme darf er st nach ausdrücklich erklärter Kennt- nisnahme der Information durch den Spieler erfolgen . i) Die Spieler sind bei der Registrierung aufzuford ern, ein domainbezogenes individuelles monatliches Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euro festzulegen. Den Spielern ist zu je-
3 der Zeit die Möglichkeit einzuräumen, domainbezogen e tägliche, wöchentliche oder mo- natliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits e inzurichten. Ist ein Einsatz- oder Verlust- limit ausgeschöpft, darf eine weitere Spielteilnahm e nicht ermöglicht werden. Ist das Ein- zahlungslimit erschöpft, darf eine weitere Einzahlu ng nicht erfolgen. Der Anbieter hat dies durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen. j) Die Einrichtung einer auf die Domain bezogenen 2 4 Stunden-Sperre („Panik-Knopf“) ist vorzunehmen. Der Panikknopf ist überall dort dauerh aft anzuzeigen, wo eine Spielteil- nahme möglich ist. Nach einer Betätigung des Panikk nopfs ist es nicht zulässig, den Spie- ler nach einer Bestätigung der 24-Stunden-Sperre zu fragen. k) Spielern dürfen durch den Anbieter oder durch vo n diesen beauftragte Dritte keine Darle- hen gewährt werden; für Darlehen darf auf der Inter netdomain des Anbieters nicht gewor- ben oder sonst darauf verwiesen oder verlinkt werde n (Kreditverbot). l) Sog. „Reality Checks“ nach jeweils einer Stunde des Spiels im Internet sind zu implemen- tieren. m) Die Anbieter haben den Spielern vor der Spieltei lnahme spielrelevante Informationen in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen sowie üb er die Suchtrisiken der von ihnen angebotenen Glücksspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufzuklären. Als spielrel evante Informationen kommen insbe- sondere in Betracht: 1. alle Kosten, die mit der Teilnahme veranlasst si nd, 2. der Prozentsatz der Auszahlungen für Gewinne vom Einsatz (Auszahlungsquote), 3. Informationen zu den Gewinn- und Verlustwahrsche inlichkeiten, 4. das Verfahren, nach dem der Gewinner ermittelt w ird, insbesondere die Information über den Zufallsmechanismus, der der Generierung de r zufallsabhängigen Spiel- ergebnisse zu Grunde liegt, 5. die Ausschlussfrist, bis wann Gewinner Anspruch auf ihren Gewinn erheben müs- sen, 6. der Name des Anbieters sowie seine Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Telefon), 7. die Handelsregisternummer (soweit vorhanden), 8. wie der Spieler Beschwerden vorbringen kann. n) Über dieselbe Internetdomain dürfen unterschiedl iche Glücksspielformen nur angeboten werden, wenn für jede Glücksspielform ein selbststä ndiger und grafisch jeweils voneinan- der abgetrennter Bereich eingerichtet wird. Nach ei ner Teilnahme an einem Glücksspiel in einem Bereich ist frühestens nach Ablauf einer Minu te die Teilnahme in einem anderen Bereich desselben Anbieters zulässig. o) Ein automatisiertes Spielsuchtfrüherkennungssyst em ist einzurichten.
4 p) Spieler sind im Rahmen der Spielteilnahme unmitt elbar über die Risiken und möglichen negativen sozialen Folgen des Glücksspiels aufzuklä ren. Informationen zur Glücksspiel- sucht sind zur Verfügung zu stellen. Der direkte Au fruf der Internetdomains von unabhän- gigen Beratungsinstitutionen ist zu ermöglichen. q) Verwendete Zufallsgeneratoren haben ordnungsgemä ß zu funktionieren. r) Das Werbeverbot für unerlaubte Glücksspiele eins chließlich virtueller Automatenspiele und Online-Poker nach § 5 Absatz 5 GlüStV wird beac htet. 2. Besondere Anforderungen Bis zum 15. Oktober 2020 sind die folgenden zusätzl ichen Anforderungen umzusetzen: a) Virtuelles Automatenspiel (1) Die Spielregeln und der Gewinnplan müssen leich t aufrufbar sein und für den Spieler leicht verständlich beschrieben werden. (2) Ein virtuelles Automatenspiel darf nur infolge einer entsprechenden Erklärung des Spielers beginnen. Die Erklärung darf erst nach Bee ndigung des vorherigen Spiels er- folgen. Unzulässig sind insbesondere Programmabläuf e, die nach dem Ablauf des vor- herigen Spiels selbstständig ein weiteres Spiel beg innen lassen und Erklärungen eines Spielers, an mehreren Spielen in Folge teilzunehmen . Ein Gewinn muss in einem vor Beginn des Spiels festgelegten Vielfachen des Einsa tzes bestehen. Einsätze, Gewinne oder Teile von Einsätzen oder Gewinnen dürfen nicht zu dem Zweck angesammelt werden, Gewinne für künftige Spiele zu schaffen. (3) Das gleichzeitige Spielen von mehreren virtuell en Automatenspielen auf einer Domain ist verboten. Dies gilt auch für das Spielen dessel ben Spiels. Anbieter haben dies durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen. Spi elern darf nur ein Spiel zur glei- chen Zeit angezeigt werden. (4) Im Zusammenhang mit der Veranstaltung und dem E igenvertrieb von virtuellen Auto- matenspielen ist die Verwendung der Begriffe „Casin o“ oder „Casinospiele“ unzulässig. (5) Die weitere Teilnahme am virtuellen Automatensp iel ist erst fünf Minuten nach Bestä- tigung des Reality Checks nach Ziffer 1 l) zulässig . (6) Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein und f ür jeden Spieler gleiche Chancen er- öffnen. (7) Dem Spieler ist die Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote je einen Euro Sp ieleinsatz erkennbar anzuzei- gen.
5 Bis zum 15. Dezember 2020 sind zusätzlich die folge nden zusätzlichen Anforderungen umzusetzen: (1) Ein Spiel muss mindestens fünf Sekunden dauern. Ein Spiel beginnt mit vorgenannter Erklärung und endet mit der Anzeige des Ergebnisses . (2) Ein Einsatz darf einen Euro je Spiel nicht über steigen. b) Online Pokerspiele (1) Bei Online Pokerspielen hat die Zuweisung eines Spielers zu einem von mehreren vir- tuellen Tischen mit demselben Spielangebot zufällig zu erfolgen. Das gleichzeitige Spielen darf maximal an bis zu vier virtuellen Tisc hen erfolgen. (2) Es sind nur Varianten des Pokerspiels ohne Bank halter, bei denen verschiedene na- türliche Personen an einem virtuellen Tisch gegenei nander spielen, zulässig; z. Bsp. Texas Hold`em, Omaha, Stud, Razz, 5 Card Draw, HORS E und 8-Game Mix. Ferner ist eine Auswahl des Tisches durch den Spieler unzu lässig. Schlussbemerkung Werden die vorgenannten Anforderungen erfüllt, so w ird einem Anbieter im Rahmen eines späteren Erlaubnisverfahrens in der Regel nicht die Zuverlässigkeit wegen des Eigenvertriebs oder der Veranstaltung von virtuellen Automatenspie len und Online-Poker abzusprechen sein. Ein Anspruch auf Erlaubniserteilung oder ein Präjud iz für ein späteres Erlaubniserteilungsver- fahren wird, auch mit Rücksicht auf die weiteren An forderungen des geltenden Rechts, durch diese Ausübung des Vollzugsermessens jedoch nicht b egründet.
danke dass ihr euch so einsetzt
Casino Tropez bietet kein Roulette mehr an für Deutschland, hab mit denen Telefoniert.